Rückblick auf die Herbstsession vom 14. September bis 2. Oktober 2026

Die Herbstsession brachte überraschend viele Lichtblicke: beim Bankengesetz, bei den Bilateralen III und bei der Schuldenbremse. Weniger erfreulich waren die Entscheide zur internationalen Zusammenarbeit und zum Verkehr. Und einige wichtige Basler Anliegen bleiben auf der politischen Traktandenliste.

Oft werde ich gefragt: Und, bist du zufrieden mit der Session? Wenn man wie ich zu einer politischen Minderheit gehört, ist die Antwort meistens nicht ganz so einfach. Aber nach dieser Session darf ich sagen: Doch, ich bin recht zufrieden.

Die Behandlung der Revision des Bankengesetzes (Debatte, Votum) war ein regelrechter Krimi. Als wir die Beratung in der ersten Woche aus zeitlichen Gründen unterbrechen mussten, wussten wir nicht, ob die fragile Mehrheit, die sich für eine 90%-Eigenmittelunterlegung der ausländischen UBS-Töchter abzeichnete, das Wochenende überstehen würde. Aber sie tat es: Bundesrätin Keller-Sutter hielt ein fulminantes Votum, das die ganze Thematik ausgezeichnet und allgemein verständlich zusammenfasste (Votum). Dann haben wir abgestimmt: 90%-Unterlegung und alle Anträge zur Verschlimmbesserung der sogenannten AT1 flogen wieder aus der Vorlage. Wenn es nach uns geht, darf sich der Nationalrat jetzt nur noch nach oben bewegen, in Richtung 100% – aber nicht nach unten. Das wird Standfestigkeit brauchen, die Wegzug-Drohungen der UBS sind noch schärfer geworden. Offenbar hat die Bank nicht mit unserem Entscheid gerechnet. Sogar bei bürgerlichen Ständeratsmitgliedern hat für einmal die Rücksicht auf ihre Wählerinnen und Wähler über die Nähe zu den Banken gesiegt.

Der zweite Grund für meine mittlere Zufriedenheit ist der erreichte Zwischenstand bei der Beratung der Bilateralen III, welche die dritte Woche prägte (Debatte). Die Eintretensdebatte war – wie erwartet – lang und kontrovers (Votum). Falsche Behauptungen, die auch medial die Runde machten, animierten mich gar zu einer Replik in der Basler Zeitung. Aber die Angriffe auf das Verhandlungsresultat mit der EU beim Entsendegesetz wurden abgewehrt, die Verpflichtungskredite für Erasmus+ wurden gesprochen und die irrationalen Änderungen bei den Bestimmungen zur Zuwanderung – eine Zuwanderungsabgabe und die Pflicht zum Strafregisterauszug für EU-Zuwandernde – wird der Nationalrat hoffentlich korrigieren.

Was das Ständemehr betrifft, hoffe ich ebenfalls auf den Nationalrat, die Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten wird spannend. Während die anderen Anträge absolut durchsichtig sind, besteht beim Ständemehr durchaus noch Erklärungsbedarf. Es ist den Gegnerinnen und Gegnern der Verträge gut gelungen, den Eindruck zu erwecken, das Ständemehr bedeute mehr Demokratie. Wenn die Verträge so bedeutend seien, so ihre Argumentation, müsse es doch angewendet werden. Aber in der Bundesverfassung ist klar geregelt, wann das fakultative und wann das obligatorische Referendum gilt. Letzteres kommt nur bei Verfassungsänderungen (so auch bei der gern bemühten Hornkuhinitiative) und beim Beitritt zu einer supranationalen Organisation wie etwa der UNO zum Zug. Um beides geht es bei den Bilateralen III nicht, und auch für das sogenannte obligatorische Referendum «sui generis» sind die Bedingungen nicht erfüllt. Das wissen die Gegnerinnen und Gegner genau, deshalb haben sie nun auch noch eine parlamentarische Initiative auf den Weg geschickt. Sie ist zwar juristisch überflüssig, konstruiert aber eine Verfassungsänderung – und bringt damit das ersehnte obligatorische Referendum.

Ein Dauerthema ist seit etwa drei Jahren die Aufstockung der Armee und die Finanzierung dieses Vorhabens. Bereits beschlossen haben beide Räte die Aufstockung der Armeefinanzierung auf 1 % des BIP bis 2032. Dank des Geldsegens aus der Gewinnsteuer grosser Unternehmen – nach Genf nun auch aus Luzern, Zürich und Basel-Stadt – kann dieser Aufbau bis 2030 ganz aus dem ordentlichen Bundesbudget finanziert werden. Oder treffender: Es wird so gemacht, damit sich dort nicht Handlungsspielraum auftut für andere Ausgaben oder das Rückgängigmachen der unseligen Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit. Weil dem VBS 1 % nicht reicht, hat Bundesrat Pfister eine weitere Vorlage präsentiert: ein Rüstungsfonds, gespiesen aus einer MWST-Erhöhung von 0,5 Prozentpunkten über 10 Jahre. Ein Fonds, der sich verschulden darf, weil der Bedarf laut VBS-Vorsteher dermassen zeitkritisch und hoch ist (Debatte).

In einem überparteilichen Versuch haben wir in der Finanzkommission ein Alternativkonzept erarbeitet, das die Sicherheitspolitische Kommission in den wesentlichen Punkten übernommen hat. Die MWST-Erhöhung soll nur 0,2 Prozentpunkte betragen, die Dauer des Fonds auf 18 Jahre verlängert und – das freut mich besonders – die Hälfte der jährlich anfallenden strukturellen Überschüsse soll als weitere Einnahmequelle dienen. Wie lange fordere ich das schon per Motion! Es ist ein kleiner Fortschritt bei der längst fälligen Anpassung der Schuldenbremse (Motion). Allerdings birgt die Entkoppelung der Fonds-Einrichtung von der MWST als Einnahmequelle auch ein Risiko: Wird die Erhöhung abgelehnt, beginnt die Diskussion, womit der dann existierende Fonds gespiesen werden soll, von vorn. Das Geschäft geht jetzt in den Nationalrat.

Leider geht es im Zusammenhang mit der Armeefinanzierung auch immer wieder um die internationale Zusammenarbeit. Die bürgerliche Mehrheit hat dort bereits zugunsten der Armee gekürzt und wird es weiter versuchen. Fatal ist die Neuausrichtung der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit bzw. deren Kürzung zugunsten der humanitären Hilfe, welche die Bundesräte Cassis und Parmelin vergangenen Juni angekündigt haben – notabene mitten in der laufenden Periode der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat darauf sogar mit einer Medienmitteilung reagiert. Kann der Bundesrat die Strategie einfach ändern, bevor das Parlament entschieden hat? Das frage ich in meiner Interpellation. Und Martin Leschhorn hat im Basler Grossen Rat ebenfalls eine Interpellation eingereicht: Er will wissen, welche Folgen der Entscheid für das Swiss TPH in Basel und das Ifakara Health Institute hat, mit dem das Swiss TPH seit 70 Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Denn es bleibt nicht bei der Ankündigung: Der Ausstieg aus einer Reihe von Ländern, darunter Tansania, per 2029 wird jetzt angegangen.

Um auf die Konsequenzen dieser Politik aufmerksam zu machen, haben wir von der Parlamentarischen Gruppe Globale Gesundheit gemeinsam mit anderen Akteuren einen Anlass durchgeführt: Was, wenn Strukturen im Gesundheitsbereich nicht aufrechterhalten werden und eine Krise eintritt, zum Beispiel Ebola? Mit humanitärer Hilfe allein können viel weniger Menschenleben gerettet werden, als mit einer funktionierenden Gesundheitsinfrastruktur.

Absolut unverständlich ist für mich eine andere Diskussion: Bei der Teilrevision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (Debatte) geht es darum, auch die elektrischen Lastwagen der Abgabe zu unterstellen. Und wir diskutierten trotz Hitzesommer allen Ernstes darüber, wie lange Diesel-Lastwagen noch von Rabatten profitieren sollen. Bundesrat Rösti steht nun wirklich nicht im Verdacht, die Strasse zu wenig zu fördern – trotzdem wurde seine Vorlage abgeschwächt, zulasten einer Verringerung des CO2-Ausstosses und des BIF, mit dem der öffentliche Verkehr gefördert wird (Medienmitteilung der SP). Geschwankt zwischen Ärger und «ich hab’s ja immer gesagt» habe ich, als mitten in die Differenzbereinigung ein Schreiben von Economiesuisse im Namen von Transport- und Logistikverbänden eintraf. Es thematisiert präzise das, was ich letzten Herbst mit einer Motion zu verhindern versuchte und was genau dieselben Verbände damals nicht unterstützten: Wenn SBB Cargo laufend Bedienpunkte abbaut und das Angebot reduziert, obwohl das Parlament Subventionen gesprochen hat, damit genau das nicht passiert, muss sich niemand wundern, dass der Güterverkehr vermehrt auf der Strasse statt auf der Schiene landet.

Gut zu Hitze und Verkehr passte auch der erfolgreiche Anlass der Parlamentarischen Gruppe Schifffahrt, die ich zusammen mit Nationalrat Jon Pult präsidiere. Vorgestellt wurde die Zentralkommission für Rheinschifffahrt ZKR, der alle Rheinanliegerstaaten angehören und die zwei Jahre lang von der Schweiz präsidiert wird. Thema waren vor allemdas Niedrigwasser des Rheins aufgrund der fehlenden Niederschläge und zu treffende Massnahmen für die Sicherung dieses so wichtigen Verkehrswegs.

Und damit sind wir definitiv in Basel angelangt – und zurück bei der Kommunikation des SRF-Sparprogramms am ersten Sessionstag. Wegen der vom Bundesrat beschlossenen Senkung der Medienabgabe müssen trotz klarer Volksabstimmung Sparmassnahmen umgesetzt werden. Das ist schwierig zu verstehen und Grund zur Sorge – mit Blick auf den Service public insgesamt, aber auch auf den Standort Basel. Der Standort sei bis 2029 gesichert, heisst es. Aber was bedeutet die sukzessive Ausdünnung des Programms langfristig? Für SRF ganz generell und für Basel im Besonderen? Auch dazu habe ich eine Interpellation eingereicht, die vom Tages-Anzeiger aufgenommen wurde.

Apropos Standort Basel: Aus zeitlichen Gründen verschoben worden ist die Standesinitiative Basel-Landschaft zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone. Schade, Maya Graf und ich hatten auf dem Ständeratsausflug schon tüchtig um Stimmen geworben und durften neben uns beiden bereits mit zwei weiteren Stimmen für das volle Ständerecht rechnen!

Eine andere Standesinitiative unserer Region, diesmal aus Basel-Stadt, wurde zwar abgelehnt, aber erstaunlich knapp, mit 20 zu 17 Stimmen. Sie verlangt eine Reduktion von unnötigen Kurzstreckenflügen und könnte im Nationalrat durchaus nochmals abheben.

 

EH/07.10.2026