Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Schaffung von externen Meldestellen
Der Basellandschaftlichen Zeitung (bz) vom 3. Februar 2021 ist zu entnehmen, dass dem Chef des Tessiner Fernsehens, Maurizio Canetta, das Dossier zu sexueller Belästigung und Mobbing entzogen wird. Es wird dem Leiter des Departements Sport des Tessiner Fernsehens übertragen. Grund sind Tweets vom vergangenen April, in denen Canetta in einer Diskussion «schlüpfrige» Andeutungen gemacht hatte, wie die bz schreibt. Im November 2020 waren der Gewerkschaft SSM mehr als 30 Vorfälle gemeldet worden, die nun durch eine externe Anwaltskanzlei ausgewertet werden, die Präsidentin der Tessiner SSM-Sektion, Maria Chiara Fornari, beschreibt die Atmosphäre bei RSI laut bz so: «Frauen werden ungestraft in der Öffentlichkeit gedemütigt und beruflich verunglimpft. Sexistische Witze werden nicht nur auf den Fluren gemacht, sondern auch in den Meetings. Es herrscht ein gravierender Mangel an Respekt, der Leid erzeugt und der Arbeit und Kreativität schadet.»
Am 1. Februar 2021 hat sich die WBK des Ständerats mit der parlamentarischen Initiative 19.441 von NR Flavia Wasserfallen (SP, BE) auseinandergesetzt. Diese verlangt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen.
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltungen hat die WBK-S dem Beschluss der Schwesterkommission nicht zugestimmt. Die Kommission sieht «keinen unmittelbaren Handlungsbedarf», wie es in der Medienmitteilung der Kommission heisst. Sie verweist auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen, die bestehenden Anlaufstellen und «die konkreten Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber».
Ich gehöre zur Minderheit der Kommission, die durchaus Handlungsbedarf sieht. Wie obiges Beispiel stellvertretend für viele zeigt: wenn die Gesamtatmosphäre sexuelle Belästigung zulässt, dann ist die Schwelle enorm gross, sich bei internen Stellen zu melden, die selber aktiv zu dieser Atmosphäre beitragen. Und auch das Argument sticht nicht, dass man dann noch viele andere Meldestellen schaffen müsste - damit werden Frauenanliegen seit Jahrzehnten abgeschmettert. Sexuelle Belästigung ist kein normaler Arbeitskonflikt, da die persönliche Integrität verletzt wird – und sie ist nach wie vor hauptsächlich ein Frauenthema, auf diese Weise werden Frauen darin gebremst, ihr Können und ihre Kompetenzen am Arbeitsplatz voll einsetzen zu können.
Schwachstelle der Initiative Wasserfallen war die Grenze von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade kleine Betriebe engagieren von sich aus eher eine externe Stelle, da sie selber keine Kapazitäten haben. Dies hätte im weiteren Verlauf der Behandlung der parlamentarischen Initiative korrigiert werden können, die verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass durchaus Handlungsbedarf besteht. Wie lange müssen wir noch über sexuelle Belästigung sprechen? Warum haben nicht alle, Männer und Frauen ein Interesse daran, gute Lösungen zu finden, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber genauso für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Entlastung darstellen, da ausserhalb des Betriebs? Die Initiative geht nun zurück an den Nationalrat, gibt er ihr Folge, erhält der Ständerat eine zweite Chance.
Basel, 3. Februar 2021