Der 27. September 2020 ist ein Tag des Etikettenschwindels und sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.
Etikettenschwindel Nummer 1:
Wenn die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» angenommen wird, dann werden anderthalb Jahre später die Bilateralen I fallen. Aber das steht nicht im Titel und wird von der SVP inzwischen bestritten – auch wenn sie die Initiative im Januar 2015 als «Kündigungsinitiative» angekündigt hatte. Seit dem Höhepunkt der Zuwanderung, die zur Lancierung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) geführt hatte, hat sich die Nettozuwanderung halbiert auf noch 32'000 Personen (2019). Die Zuwanderung aus der EU hängt nicht von der Personenfreizügigkeit ab, sondern von der Wirtschaftslage in der Schweiz. Wer sich in der Schweiz aufhalten will, muss einen gültigen Arbeitsvertrag haben oder selbständigerwerbend sein oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Stellenmeldepflicht, Integrationsmassnahmen und Überbrückungsleistung für ältere Arbeitnehmende stärken die einheimischen Arbeitskräfte, deren Löhne sind durch die flankierenden Massnahmen vor Lohndruck geschützt.
Die SVP hat nicht mehr daran geglaubt, dass ihre Initiative eine Chance hat – und dann kam Corona. Jetzt versucht die Partei die Existenzängste vieler auf ihre Mühlen zu lenken. Das dürfen wir nicht zulassen. Gerade zur Überwindung der gegenwärtigen Krise braucht es ein geregeltes Verhältnis zu unserem wichtigsten Handelspartner: 52% der Schweizer Exporte fliessen in die EU, gar zwei Drittel der Importe kommen aus der EU! Die bilateralen Verträge sind massgeschneidert für unsere Bedürfnisse, ohne Personenfreizügigkeit fallen sie ersatzlos weg – deshalb sage ich klar Nein zu dieser wirtschafts- und arbeitnehmerfeindlichen Initiative!
Die Abstimmungsfrage einer weiteren Vorlage ist nicht besser:
Etikettenschwindel Nummer 2:
«Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?»
Es sollte nicht erlaubt sein, eine Abstimmung unter einem solch irreführenden Titel durchzuführen. Ursprünglich ging es tatsächlich um eine Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer. Im Gefolge der Fachkräfteinitiative, welche Anreize schaffen will, damit mehr gut ausgebildete Frauen wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihr Pensum erhöhen, schlug der Bundesrat vor, den Fremdbetreuungskostenabzugs von 10'100 auf 25'000 Franken zu erhöhen, mit Kosten von 10 Millionen Franken. Das ist inzwischen ein verschwindend kleiner Teil der Vorlage, genauer 1/38 der Ausfälle!
Unter falschem Titel stimmen wir über etwas ganz anderes ab, nämlich über eine Erhöhung des Kinderabzugs. Im Nationalrat der CVP kurz vor den Wahlen 2019 ein Coup mit der
fadenscheinigen Begründung, es sei müssten doch alle Familien entlastet werden, nicht nur diejenigen, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen würden – und das kostet uns nun zusätzlich 370 Millionen Franken in Form einer Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von 6500 auf 10'000 Franken.
Und hier kommt der nächste Etikettenschwindel: es werden nicht alle Familien entlastet, sondern erstens nur Familien, die direkte Bundessteuer bezahlen, also mit einem Bruttoeinkommen ab 100'000 Franken, und auch diese erst mit ein paar Franken, allmählich ansteigend bis das Maximum für eine vierköpfige Familie, Einverdienerehepaar mit zwei Kindern, von 910 Franken bei 200'000 Bruttoeinkommen erreicht wird! Ein Zweiverdienerkonkubinatspaar mit zwei Kindern muss gemeinsam eine Million erwirtschaften, ein Zweiverdienerehepaar schafft das Maximum bei 300'000 Franken Bruttoeinkommen.
Alle Familien? 44% der Bevölkerung bezahlen überhaupt keine Bundessteuer, profitieren von dieser Vorlage also gar nicht. Zwei Drittel der Steuerausfälle von 370 Millionen Franken gehen an die Minderheit von 15% der Familien, die es auf über 150'000 Bruttoeinkommen bringen. Am meisten profitieren Einverdienerfamilien, also Familien, bei denen nur ein Ehepartner – in der Regel immer noch die Frau – nicht berufstätig ist. Und das soll einen Anreiz bieten, dass Frauen wieder ins Berufsleben einsteigen oder ihr Pensum erhöhen? Das Arbeitskraftpotential der Frauen bleibt unausgeschöpft, entsprechend einem längst überholten Familienbild.
Was unter dem Slogan, «alle Familien sollen profitieren» verkauft wird, ist eine Vorlage für die oberen Einkommen, welche diesen Zustupf gar nicht brauchen – mit der Folge, dass dringend notwendige Gelder zur Finanzierung von Krippenplätzen oder heute für dringend notwendige Massnahmen in der Folge der Corona-Krise fehlen.
Wenn man vom Souverän wissen will, ob er Steuersenkungen für Familien mit Kindern ab Bruttoeinkommen von 100'000 Franken mit einem Maximum ab 200'000 oder 300'000 Franken Bruttoeinkommen will – dann soll man ihn genau dies fragen und in einer Vorlage mit Vernehmlassung begründen, warum dies von der Allgemeinheit finanziert werden soll.
Die Mehrheit der Bevölkerung würde dazu wohl nein sagen – entgegen der irreführenden Etikette geht es bei dieser Vorlage genau darum, deshalb sage ich klar NEIN zu dieser Mogelpackung.