Öffnungen im Bereich Kultur

Ich begrüsse die Öffnungen im Bereich Kultur sehr. Die Schutzkonzepte sind ausgearbeitet, Veranstaltungen drinnen bis 50 Personen mit der zusätzlichen Bedingung einer Auslastung von 30% sind kontrolliert umsetzbar und stellen ein geringeres Risiko dar als die Öffnung von Terrassen je nach Standort.

In Theatern oder Konzertsälen ist das Tracking jederzeit möglich, da jeder Sitzplatz zugeteilt ist.

 

Mit der differenzierten Öffnung hat der Bundesrat ein zentrales Element des sogenannten Basler Konzeptes (Schutzkonzept des Netzwerks der Basler Kulturinstitutionen) übernommen. Dass er für die Öffnung ab dem 19. April eine Höchstgrenze von 50 Personen festsetzt, finde ich nachvollziehbar, viele von uns hätten den ersten Öffnungsschritt wohl später erwartet. Der Vorteil an diesem Vorgehen ist, dass die Institutionen zeigen können, dass die Umsetzung möglich ist, es ist quasi eine Übungsphase.

 

Gleichzeitig fordere ich den Bundesrat auf, nicht bis zum Sommer bei dieser Höchstgrenze von 50 Personen zu bleiben, sondern diese anzuheben gemäss Basler Konzept, vorstellbar wären Stufen von 150, dann 200 respektive 300 Personen - unter Berücksichtigung der Raumgrösse und der Lüftung. Dies auf Antrag der Kulturinstitutionen, wenn sie es wünschen. Und natürlich unter der Bedingung, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht massiv zunehmen.

 

Wenn eine solche Ankündigung für weitere Öffnungsschritte noch im April erfolgt, können die Kulturbetriebe davon profitieren: Sie sind bereit, die Produktionen stehen, die Betriebe sollten ab Mai die Wahl haben, ob sie ihre Produktionen und Events per Video, hybrid oder live zeigen wollen. Der Bund definiert die Regeln (aus Basel empfehlen wir das Basler Konzept!), die Kantone kontrollierten die Umsetzung. Ein Mitmachen der Kantone könnte freiwillig sein, um die Akzeptanz der Massnahme zu erhöhen